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   OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08   

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https://dejure.org/2009,3701
OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08 (https://dejure.org/2009,3701)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.06.2009 - 4 U 124/08 (https://dejure.org/2009,3701)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 4 U 124/08 (https://dejure.org/2009,3701)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung; Inanspruchnahme eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Rückerstattung einer geleisteten Fondseinlage; Nichtigkeit des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfond aufgrund ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch auf Rückerstattung der Einlage bei durch Täuschung veranlasstem Beitritt zum Immobilienfonds

  • Betriebs-Berater

    Durch Täuschung veranlasster Fondsbeitritt rechtfertigt fristlose Kündigung der Beteiligung

  • Judicialis

    BGB § 123

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Offenbarungspflicht der Initiatoren eines Immobilienfonds hinsichtlich der Umstände eines Grundstückserwerbs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Rückerstattung einer Fondseinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einlagenrückerstattung trotz arglistiger Täuschung über Provisionen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Durch Täuschung veranlasster Fondsbeitritt rechtfertigt fristlose Kündigung der Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1929
  • BauR 2010, 1114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Es unterliegt keiner Ausschluss- oder Verjährungsfrist, sondern nur der Verwirkung (BGH Urteil vom 21. Juli 2003 - II ZR 387/02 - bei juris; Senat Urteil vom 11. September 2008 - 4 U 120/07 -).

    Eine Kündigung nach etwa 9 Monaten nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ist regelmäßig noch unbedenklich (BGH Urteil vom 21. Juli 2003 - II ZR 387/02 - bei juris).

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Zutreffend machen die Kläger jedoch geltend, dass sie im Rahmen ihres Fondsbeitritts von den Fondsinitiatoren und den sonstigen Personen, die hinter der Gesellschaft standen und ihr Geschäftsgebaren und die Gestaltung des Anlagemodells mitverantworteten (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1365, 1367; BGH NJW-RR 2003, 1351), pflichtwidrig, wenn nicht gar arglistig, getäuscht wurden.

    Der Schutz des Getäuschten wird in solchen Fällen dadurch hinreichend gewahrt, dass die Täuschungshandlung für ihn einen wichtigen Grund zur Beendigung seiner Beteiligung an der Gesellschaft mit Wirkung ex nunc bildet (BGH Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - bei juris; NJW 2003, 1252; Z 55, 5) und in solchen Fällen auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Fondsinitiatoren und "Hintermänner" in Betracht kommt (BGH Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05 - m.w.N. bei juris; Z 79, 337).

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Zutreffend hat der Einzelrichter festgestellt, dass zwar der zwischen den Klägern und der Treuhänderin abgeschlossene Treuhandvertrag wegen Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 RBerG nach § 134 BGB nichtig war, weil der Treuhänderin darin umfassende rechtliche Befugnisse eingeräumt wurden, insbesondere das Recht, die unter Nr. 2 des Vertrages bezeichneten Verträge abzuschließen und auszuführen (BGH NJW 2003, 1252, 1254, 2088; Senat Urteil vom 15. Februar 2004 - 4 U 65/03 -), und die Nichtigkeit des Treuhandvertrages zugleich auch die Nichtigkeit der zu seiner Ausführung erteilten Vollmacht zur Folge hatte (BGH aaO; Senat aaO).

    Der Schutz des Getäuschten wird in solchen Fällen dadurch hinreichend gewahrt, dass die Täuschungshandlung für ihn einen wichtigen Grund zur Beendigung seiner Beteiligung an der Gesellschaft mit Wirkung ex nunc bildet (BGH Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - bei juris; NJW 2003, 1252; Z 55, 5) und in solchen Fällen auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Fondsinitiatoren und "Hintermänner" in Betracht kommt (BGH Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05 - m.w.N. bei juris; Z 79, 337).

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in seinem Vorlagebeschluss vom 5. Mai 2008 an den Europäischen Gerichtshof (II ZR 292/06 - bei juris) bekräftigt.
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Der Schutz des Getäuschten wird in solchen Fällen dadurch hinreichend gewahrt, dass die Täuschungshandlung für ihn einen wichtigen Grund zur Beendigung seiner Beteiligung an der Gesellschaft mit Wirkung ex nunc bildet (BGH Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - bei juris; NJW 2003, 1252; Z 55, 5) und in solchen Fällen auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Fondsinitiatoren und "Hintermänner" in Betracht kommt (BGH Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05 - m.w.N. bei juris; Z 79, 337).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Zwar fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage, wenn die Rechtsfolgen einer wirksamen Kündigung zum Gegenstand einer Leistungsklage und sei es auch nur in Form einer Stufenklage gemacht werden können (vgl. BGH NJW 2003, 3274 m.w.N.); Musielak/Foerste ZPO 6. Aufl. § 256 Rdnr. 14; Becker-Eberhardt in MünchKomm.
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Denn die in der ersten Stufe stattgebende Entscheidung über den Auskunftsanspruch erzeugt in Bezug auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft für den auf der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruch noch keine materielle Rechtskraft oder innerprozessuale Bindungswirkung (BGH Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97).
  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64

    Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Eine Kündigung nach etwa 1 1/4 Jahren ist grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH NJW 1966, 2160).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Ebenso zutreffend hat der Einzelrichter jedoch festgestellt, dass trotz der nichtigen Vollmacht der Fondsbeitritt der Kläger entsprechend §§ 171, 172 BGB wegen der kundgetanen Vollmacht geheilt wurde (BGH NJW 2006, 1957; 2003, 2088, 2091), weil beim Abschluss des Beitrittsvertrages die Vollmacht der Kläger im Original oder in notarieller Ausfertigung vorlag (BGH aaO).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
    Insoweit gilt, dass im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds überdurchschnittlich gezahlte, interne (Vertriebs-) Provisionen oder sonstige Gewinnspannen gegenüber dem Beitrittsinteressenten auszuweisen sind, weil sie die Werthaltigkeit der Fondsimmobilie und damit auch der Gesellschaftsbeteiligung selbst in Frage stellen (BGH Urteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02 - bei juris).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

  • OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03

    Unerlaubte Rechtsberatung: Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds auf

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03

    Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Anwendung der Grundsätze über die

  • OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05

    Unwirksamkeit von Treuhandvertrag und Vollmacht: Durchschlagen auf den vom

  • OLG Frankfurt, 10.03.2008 - 19 U 256/06

    Fondsbeteiligung an einer Kapitalanlage für Verbraucher: Schadenersatzanspruch

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

  • LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen

    Verträ-ge, durch die ein in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer Gesellschaft überträgt, die keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, und die dem Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht fallen - anders als Geschäftsbesorgungsverträge, die ein Anlagegesellschafter mit einem der Anlagegesellschaft nicht angehörenden Treuhänder schließt - grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG (Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1, Seite 9 re. Sp.; BGH Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05 , Tz. 20 f. m.w.N.; i.E. auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2009, Az. 4 U 124/08 , abgedruckt in OLGR Zweibrücken 2009, 907 unter Urteilsgründen II. A) 2. a) (Randnr. 34 ff. in [...]) und Urteil vom 16.03.2010, 8 U 149/08, Seite 9).

    Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Fondsanleger im Rahmen ihres Fondsbeitritts von den Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschaftern und den sonstigen Personen, die hinter der Gesellschaft standen und ihr Geschäftsgebaren und die Gestaltung des Anlagemodells mitverantworteten, arglistig getäuscht wurden (vgl. hierzu auch das gerade den hier in Rede stehenden Fonds Hettstedt betreffende Urteil des OLG Zweibrücken vom 11.02.2010, 4 U 130/08, und im Übrigen auch z.B. die Urteile des OLG Zweibrücken vom 25.06.2009, 4 U 124/08 ; vom 16.03.2010, 8 U 149/08; vom 01.06.2010, 8 U 3/09).

    Dies ist in etwa dann der Fall, wenn eine von einem der Fondsinitiatoren beherrschte Firma einen Gewinn in nicht unerheblicher Höhe im Wege des Zwischenverkaufs erzielt (OLG Zweibrücken, Urteile vom 11.02.2010 und 25.06.2009, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung

    Verträge, durch die ein in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer Gesellschaft überträgt, die keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, und die dem Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht fallen - anders als Geschäftsbesorgungsverträge, die ein Anlagegesellschafter mit einem der Anlagegesellschaft nicht angehörenden Treuhänder schließt - grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG (Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1, Seite 9 re. Sp.; BGH Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, Tz. 20 f. m.w.N.; i.E. auch Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2009, Az. 4 U 124/08, abgedruckt in OLGR Zweibrücken 2009, 907 unter Urteilsgründen II. A) 2. a) (Randnr. 34 ff. in [...]) und Urteil vom 16.03.2010, 8 U 149/08, Seite 9).
  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 14/11

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung des einer Fondsgesellschaft

    Verträge, durch die ein in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer Gesellschaft überträgt, die keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, und die dem Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht fallen - anders als Geschäftsbesorgungsverträge, die ein Anlagegesellschafter mit einem der Anlagegesellschaft nicht angehörenden Treuhänder schließt - grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG (Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1, Seite 9 re. Sp.; BGH Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, Tz. 20 f. m.w.N.; i.E. auch Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2009, Az. 4 U 124/08, abgedruckt in OLGR Zweibrücken 2009, 907 unter Urteilsgründen II. A) 2. a) (Randnr. 34 ff. in [...]) und Urteil vom 16.03.2010, 8 U 149/08, Seite 9).
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